Rechtsprechung
FG Brandenburg, 26.10.2004 - 3 K 1661/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Aufforderung zur umgehenden Mitteilung von anderen Buchungswünschen ist jedenfalls bei einer fälligen Gegenforderung, wie hier, eine bloße Absichtserklärung, der kein Bindungscharakter zukommt. ; Bindungscharakter bei der Aufforderung zur umgehenden Mitteilung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein Verlust des Rechts zur Aufrechnung bei monatelangem Stillschweigen zu einer Umbuchungsmitteilung; Maschinell erstellte Umbuchungsmitteilung als wirksame Aufrechnungserklärung; Zulässigkeit der Aufrechnung eines zur Masse gehörenden Umsatzsteuererstattungsanspruchs ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Verlust des Rechts zur Aufrechnung bei monatelangem Stillschweigen zu einer Umbuchungsmitteilung - Maschinell erstellte Umbuchungsmitteilung als wirksame Aufrechnungserklärung - Zulässigkeit der Aufrechnung eines zur Masse gehörenden Umsatzsteuererstattungsanspruchs ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 26.10.2004 - 3 K 1661/02
- BFH, 26.07.2005 - VII R 72/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 675
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88
Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von …
Auszug aus FG Brandenburg, 26.10.2004 - 3 K 1661/02
Des Weiteren stellt auch eine maschinell erstellte Umbuchungsmitteilung wie hier eine bestimmte Aufrechnungserklärung dar, weil sogar schlüssige Handlungen genügen, wenn der Wille zur Tilgung und Verrechnung klar und unzweideutig erkennbar ist (siehe oben; vgl. auch Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 06.02.1990 - VII R 86/88, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1990, 523, 525). - BGH, 29.06.2004 - IX ZR 147/03
Voraussetzungen der Aufrechnung in der Insolvenz
Auszug aus FG Brandenburg, 26.10.2004 - 3 K 1661/02
Die Finanzbehörde kann daher gegen diesen Steuererstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen aufrechnen (…siehe zum Beispiel: Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 5. Auflage, S. 74 m. N.; vgl. auch BFH, Urteil vom 20.07.2004 VII R 28/03, Der Betrieb 2004, 2250 - Leitsatz - auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2004 IX ZR 147/03, Deutsches Steuerrecht 2004, 1839 ). - BFH, 20.07.2004 - VII R 28/03
Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren
Auszug aus FG Brandenburg, 26.10.2004 - 3 K 1661/02
Die Finanzbehörde kann daher gegen diesen Steuererstattungsanspruch mit Insolvenzforderungen aufrechnen (…siehe zum Beispiel: Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 5. Auflage, S. 74 m. N.; vgl. auch BFH, Urteil vom 20.07.2004 VII R 28/03, Der Betrieb 2004, 2250 - Leitsatz - auch Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.06.2004 IX ZR 147/03, Deutsches Steuerrecht 2004, 1839 ). - BFH, 21.11.1995 - VII R 30/95
Auszug aus FG Brandenburg, 26.10.2004 - 3 K 1661/02
Der Senat hat die Revision zugelassen, weil die Frage, ob eine maschinell erstellte Umbuchungsmitteilung mit dem vorliegenden Inhalt eine wirksame Aufrechnungserklärung darstellt, noch nicht höchstrichterlich entschieden ist (vgl. auch BFH, Urteil vom 21.11.1995 - VII R 30/95, Sammlung nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1996, 387).
- BFH, 26.07.2005 - VII R 72/04
Aufrechnungserklärung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung des FA
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 675 veröffentlicht. - FG Brandenburg, 05.04.2006 - 4 K 96/05
Verstoß gegen § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei Aufrechnung gegen nach …
Es kann dahinstehen, ob - wie der Senat in Anlehnung an die früheren Urteile des Finanzgerichts des Landes Brandenburg (vom 07.07.2004 4 K 2559/01 nicht veröffentlicht; vom 16.12.2003 3 K 1661/02, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2005, 675, bestätigt durch BFH…, Urteil vom 26.07.2005 VII R 72/04, BFHE 210, 8, BFH/NV 2005, 1900) meint - in der Umbuchungsmitteilung vom 16.08.2004 eine wirksame Aufrechnungserklärung liegt.